Sämtliche Entgelte sind Nettobeträge und verstehen sich stets zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstigen Nebenleistungen. Die Vergütung unserer Leistungen ist – sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde – innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Der Kunde leistet regelmäßig Vorauszahlungen wie folgt:
- 50% der Brutto-Auftragsgesamtsumme bei Auftragserteilung,
- 45% der Brutto-Auftragsgesamtsumme bei Anzeige der Lieferbereitschaft,
- 5% nach Fertigstellung und Abnahme
Sofern der Kunde die von uns gelieferten Bauteile selbst montiert, werden die dann noch offenen 40 % der Brutto-Auftragssumme zur Zahlung fällig, sobald wir dem Kunden unsere Lieferbereitschaft angezeigt haben. Solange eine Vorauszahlung nicht vollständig bei uns eingegangen ist, sind wir berechtigt, die vertragliche Leistung zurückzubehalten. Bezahlt der Kunde fällige Rechnungen nach Mahnung durch uns nicht (Zahlungsverzug), sind wir berechtigt, unsere Leistungen sofort und solange einzustellen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist. Der Kunde darf gegen unsere Forderungen nur aufrechnen, wenn er eine unbestrittene Gegenforderung oder eine rechtskräftig festgestellte Gegenforderung gegen uns hat. Falls Umstände vorliegen, aus denen sich eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Zahlungsfähigkeit / Kreditwürdigkeit des Kunden ergeben könnte und deshalb unser Zahlungsanspruch gefährdet sein könnte, können wir unsere Lieferungen und Leistungen von einer zusätzlichen Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen. Lehnt der Kunde diese Vorauszahlung ab und bezahlt trotz Fristsetzung nicht an uns, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Daneben steht uns aus diesem beendeten Rechtsgeschäft ein Schadensersatz zu. Dieser wird pauschal auf 30 % des vom Rücktritt betroffenen Vertragsentgelts festgesetzt. Soweit wir einen höheren Schaden nachweisen können, steht uns Schadensersatz in dieser Höhe zu.